Ende der Fahnenstange (Weiterklettern auf eigene Gefahr)!

Ende der Fahnenstange (Weiterklettern auf eigene Gefahr)!
Ende der Fahnenstange [Weiterklettern auf eigene Gefahr]!
 
Die umgangssprachliche Fügung bezeichnet den Punkt, an dem es im Hinblick auf die Verwirklichung eines Vorhabens, auf das Fortführen einer Entwicklung o. Ä. nicht mehr weitergeht: In der Sozialgesetzgebung ist jetzt das Ende der Fahnenstange erreicht. - Der folgende Beleg stammt aus dem Nachrichtenmagazin »Der Spiegel«: »Für viele ist beim Hauptmann, allenfalls beim Major das Ende der Fahnenstange« (49, 1982, 7).

Universal-Lexikon. 2012.

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